Page 37 - Staleke Ausgabe 207, Herbst 2017
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Das wird sich im Laufe der Ein- tragungen klären
Der zweite Eintrag lautet:
Pro 1746
gezahlet drey rth 24 grote solches quitire bescheinigung Altenl. den 11. Febr. 1747
I. M. von Scheither
Ilse Marie von Scheither, gebo- rene von Düring, verwitwete Lütken, war die damalige Guts- herrin auf Altluneberg Sie hat- te 1746 in dritter Ehe den Justiz- rat August Ulrich von Scheither geheiratet Nach unglücklicher Ehe verstarben sie und ihr ge- rade geborener Sohn im März 1748 an den Pocken
Pro 1747
Sind drey rth 24 grote an Carsten Fedden gezahlet, mithin ist alles richtig Altluneberg,
den 14ten Aug. 1748
AU(?) von Scheither
Bei diesem Eintrag ändert sich die Handschrift, und der Vor- name könnte die Abkürzung AU = August Ulrich (Ehemann der Ilse Marie von Scheither) bedeuten, ist aber nicht ganz deutlich zu erkennen
Carsten Fedden war vermutlich der Verwalter des Gutes, der dann noch sechs Mal bis 1754 selbst quittiert
Danach gehen die Geschäfte des Gutes Altluneberg der Un- terschrift nach in die Hände des Verwalters N(?) König über und der zu zahlende Betrag wird nä- her erläutert:
Geldposten von 3 Reichstalern, der eigentlichen Meier-Abga- be, auch Gefälle oder Abgifte genannt, dazu kommen 15 Gro- te anstelle von 2 Tagen nicht geleisteten Handdiensten, und dann noch Naturalien, nämlich 1 Huhn, umgerechnet in einen Geldwert von 6 Grote und 10 Eier = 3 Grote Das macht zu- sammen 3 Reichstaler 24 Grote, die jährlich mit kleinen Abwei- chungen bis 1871, als die Eintra- gungen enden, gezahlt worden sind Ab den 1830er Jahren hat eigentlich schon die Möglich- keit bestanden, sich aus dem Meierverhältnis freizukaufen, was bei dieser Stelle bis 1871 noch nicht der Fall war Michaelis ist der 29 September Die Abgaben wurden norma- lerweise nach der Ernte be- zahlt, in diesem Abgabenbuch oft aber auch erst im Oktober oder November, manchmal so- gar erst im Frühjahr des nächs- ten Jahres
Interessant sind die Einträge für das Jahr 1758:
Hinrich Hülseberg hat die von seinen Vater übergebene Kathe Meyerrechtlich erstanden und an Landwindung dafür entrichtet 3 rth 24 grt Altluneberg, den 8. April 1758 N(?) König
und
Ist das Geld praestandum (pflichtgemäß) bezahlet mit 3 rth
für dienste 15 grt
1 Huhn und 10 Eier sind geliefert den 22. Novemb. 1758
N(?) König
Hinrich Hülseberg zahlt bei Übernahme der Meierstelle von seinem Vater am 8 April 1758: 3 Reichstaler 24 Grote als Sonderabgabe an den Guts- herrn Diese wird hier Land- windung genannt, der übliche Begriff dafür war Weinkauf, eine Art Erwerbssteuer für die Erlaubnis, die Meierstelle wei- ter bewirtschaften zu dürfen Im November werden dann die
für das Jahr 1758 fälligen Abga- ben gezahlt, das Huhn und die Eier diesmal in Naturalien
Die Größe der Meierstelle ist durch das Wort „Kathe“ be- zeichnet Hinrich Hülseberg tritt 1758 bei dieser Stelle weder als Vollhöfner, noch als Halbhöf- ner, sondern als Kötner auf und muss deswegen hier auch nur Handdienste leisten und keine Spanndienste mit Pferd und Wagen Auf die Übernahme der Meierstelle am 8 April folgt am 11 April 1758 seine Hochzeit mit Ann Trin Papen
Dieser Hinrich Hülseberg (1730 – 1804) wird aber in einem Gü- terverzeichnis des Gutes Altlu- neberg von 1783 auch noch als Vollhöfner genannt:
„Im Jahre 1783 stellte Ludowig Heinrich August von Scheither, Nachfahre der Burgmannen auf Altluneberg, ein Güterverzeichnis auf, in dem die dem Gute verpflich teten Höfe in der Börde Beverstedt verzeichnet wurden. Dieses Güter verzeichnis enthielt eine genaue Beschreibung der zu den Höfen gehörenden Feld und Ackerstü cke wie der Gebäude und die Höhe der dem Gut zukommenden Leis tungen. Hier erschien aus Wester- beverstedt Hinrich Hülseberg mit einem Vollhof und einer Kate, für die erhebliche Leistungen an die Gutsherrschaft abzuführen waren. So waren neben der Geld leistung von vier Reichstalern, die zu Michaelis fällig waren, Natural
leistungen an Roggen und Hafer zu erfüllen, ein Rind zu füttern, ein Hofschwein zu liefern. Auch Hand und Spanndienste waren zu leisten: zwei Tage Heu zu fah ren, zwei Tage Torf zu fahren, zwei Tage Garben zu fahren, drei Tage Mist zu fahren, zwei Tage mit vier Pferden zu pflügen, einen Tag zu strecken, je ein Tag Gras und Korn zu mähen, ein Tag Torf graben mit einem Aufleger und einen Tag schloten. Das war keine geringe Belastung für den Hof. Von der Kate mussten dazu noch ein jährli cher Barbetrag von 3 Rtl., ein Huhn und zehn Eier sowie zwei Tage Handdienst geleistet werden.“
Danach liegen Vollhof und Kate in Westerbeverstedt
In Hinrich Hülsebergs Testa- ment vom 23 März 1801 ist von einem Vollhof nicht die Rede Seine fünf Töchter sind verhei- ratet und haben jeweils einen Brautschatz von 200 Reichsta- lern bekommen Seine Tochter Anne Marie, verheiratete See- beck, bewirtschaftet die Kate Ein Sohn, ebenfalls Hinrich Hül- seberg, aus zweiter Ehe erhält zur Aussteuer den Ottenhamm in der Neuenlander (Freschlu- neberg?) Feldmark und lebt in Donnern Wo sich der Vollhof der Hülsebergs befunden hat, konnte nicht ermittelt werden Vielleicht kann jemand aus dem Leserkreis weiterhelfen
Fortsetzung folgt
Pro Mich(aelis) 1755 Ist das Geld praestandum (pflichtgemäß) bezahlet mit 3 rth
für dienste
für 1 hun (Huhn) für 10 Eier
grt grt grt grt
15 6 3 Summe 3 rth 24
den 20. Octob. 1755 N(?) König
Die Meierabgaben setzen sich hier zusammen aus einem
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HERBST 2017 | 37
Pro Mich(aelis) 1758
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