Page 11 - Staleke Ausgabe 212, Winter 2018
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VGH Vertretungen
Matthias Laartz
Karsten Baumgarten Amtsdamm 74 27628 Hagen Tel. 04746 7271700 Fax 7271701 matthias.laartz@vgh.de karsten.baumgarten@vgh.de
Wer zahlt für die Sturmschäden auf dem Nachbar-Grundstück?
HAGEN. Bedingt durch den Klimawandel, treten Stürme auch in Niedersachsen häufi- ger und heftiger auf . Pünktlich zum Herbstanfang haben die Tiefdruckgebiete „Elena“ und „Fabienne“ die neue Sturmsai-
besondere Gefahrenlage . Es handelt sich vielmehr um die so genannte Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos . Hat der Nachbar die Gefahr „Sturm“ in seiner Wohngebäudeversi- cherung eingeschlossen, wer-
son eingeläutet . Damit steigt das Risiko, durch umgestürzte Bäume oder brechende Äste nicht nur das eigene Grund- stück, sondern auch Nachbarn zu schädigen . Als führender Regionalversicherer informiert die VGH über Haftung und da- mit verbundene Kostenüber- nahme . Zwei Beispiele:
Schadenfall 1: Eine 100 Jahre alte Eiche ist bei Sturm (in der Versicherungswirtschaft spricht man ab Windstärke 8 von Sturm) auf das Grundstück des Nachbarn gekippt . Sechs Me- ter des Baumes liegen dort, das Gartenhaus wurde beschädigt . Da der Baum keine Mängel auf- wies, trifft den Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Eiche stand, kein Verschulden . Der Nachbar trägt den Schaden am Gartenhaus sowie die Entsor- gung des Baumes deshalb sel- ber, denn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nicht vor . Aus dem Unterhalt eines gesunden Baumes ergibt sich keine durch den Grund- stückseigentümer geschaffene
UNTER DER STALEKE
den die Reparaturkosten seines Gartenhauses und die Entsor- gungskosten des Baumes, so- weit mit versichert, von dessen Gebäudeversicherung getra- gen . Die Entsorgungskosten für den Teil des Baumes, der sich noch auf dem Grundstück des Besitzers befindet, trägt dessen eigene Sturmversicherung . Das Holz des umgewehten Baumes bleibt laut Gesetz Eigentum des Besitzers (hierzu gibt es jedoch keine einhellige Rechtsmei- nung) . Die Praxis zeigt jedoch, dass sich in solchen Fällen die Nachbarn untereinander eini- gen .
Schadenfall 2: Ein Grund- stückseigentümer wurde wie- derholt vom Nachbarn darauf hingewiesen, dass sein Baum augenscheinlich schadhaft sei . Der Besitzer bestätigte diesen Eindruck und versprach, den Baum beseitigen zu lassen – versäumte jedoch, dies recht- zeitig zu tun . Während des nächsten Sturms stürzte der Baum, wie befürchtet, auf das Nachbargrundstück . Auch in
diesem Szenario zahlt zwar vor- rangig die Sturmversicherung des Nachbarn den Schaden zum Neuwert . Sie nimmt aber unter Umständen den Baumei- gentümer in Regress, da dieser fahrlässig gehandelt habe . Eine Haftpflichtversicherung über- nimmt in diesem Fall die Kosten für den Grundstückbesitzer – oder wehrt, wie eine „kleine Rechtsschutzversicherung“,
unberechtigte Forderungen für den Versicherten ab .
Um unnötige Schäden, Kos- ten und Streit am Gartenzaun schon im Vorfeld zu verhüten, empfiehlt die VGH, einmal im Jahr eine fachgerechte Baum- schau mit Zeugen durchzufüh- ren und das Ergebnis zu proto- kollieren . s
VGH Vertretungen Mathias Laartz, Karsten Baumgarten
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C Matthias Laartz

