Page 54 - Staleke Ausgabe 201, Frühjahr 2016
P. 54
Fakten aus alten Akten
dieser Zeit und wurden von der Kirchengemeinde ausgesucht, bestellt und schlecht bezahlt, wie man immer wieder lesen kann. Reihetisch war üblich, d.h. der Lehrer durfte (muss- te) wöchentlich wechselnd bei den Einwohnern essen. Er besaß vielleicht noch eine Kuh auf der Allmende und erhielt ein gerin- ges Entgelt bei Beerdigungen als Zubrot, wenn die Dorfju- gend Lieder sang, die der Pastor den Kindern beigebracht hatte.
ler Johann Hüllen hat hier un- terrichtet, denn im Bramstedter Kirchenbuch wird er 1772 als Schulmeister bezeichnet. Seit wann diese Schule bestanden hat, geht aus dem Ehevertrag leider nicht hervor.
Sein Schwiegersohn Marten Hülseberg aus Wittstedt wird zur Zeit der Hochzeit im Kir- chenbuch mit „Untermeister“ oder „Schulhalter“ betitelt, d.h. er ist wohl schon als „Lehrer“ in das Haus gekommen, heiratet
Geht es Ihnen auch manchmal so? Beim Frühjahrsputz oder Aufräumen findet man den alten Karton oder den Ordner mit den Dokumenten aus Großvaters oder gar Urgroßvaters Zeit wieder, und man bekommt Lust, darin zu stöbern. Alte Briefe, Verträ- ge, Stammbücher, Kochrezepte und vieles andere kommt zum Vorschein. Nur leider ist alles handschriftlich und in deutscher Schrift verfasst und daher mühsam zu entziffern. Dann ist der Spaß schnell vorbei! Für solche Fälle finden Sie Hilfe beim Kul- tur- und Heimatverein:
Wir transkribieren (umschreiben in Druckschrift) und deuten Ihre Doku- mente; Tel. 04746 397 (J. Siegmeyer). Die nächsten Zusammenkünfte der Geschichtswerkstatt in der Burg Ha- gen finden immer montags um 19:30 Uhr statt: 21. März, 25. April, 30. Mai und 27. Juni 2016. Gäste sind herzlich willkommen!
Von Schulverhältnissen in alten Zeiten
Ab Mitte des 17. Jahrhunderts etwa bestand in Deutschland die allgemeine Schulpflicht für Jungen und Mädchen, die aber von den einzelnen Landesher- ren zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt wurde.
Die Schulen in den schwedi- schen Herzogtümern Bremen und Verden, auch in Hagen, unterstanden ab ca. 1652 dem Konsistorium in Stade und waren damit unter kirchlicher Aufsicht. Neue Kinderschulen sollten auf dem Lande, wo es noch keine solche Einrichtun- gen gab, angelegt werden. Das Konsistorium hatte die Ein- haltung der christlichen Leh- re nach der Augsburgischen Konfession, also nach evange- lisch-lutherischer Auslegung, zu beaufsichtigen. Die Schulen zeigten sich daher als reine Katechismus-Schulen, die von Jungen wie Mädchen mindes- tens im Winter besucht wurden. Über das Auswendiglernen des Katechismus, kirchlicher Lieder und geringe Übungen in Lesen,
54 | FRÜHJAHR 2016
Schreiben und Rechnen gingen sie nicht hinaus.
Die erste Erwähnung einer Schule in Hagen findet sich in den schwedischen Akten. Als 1681 die schwedische Re- gierung in Stade im Zuge der großen Reduktion (Rückforde- rung der Donationen) das Amt Hagen von den Erben Schering
Rosenhanes zurückfordert, wird eine Bestandsaufnahme gemacht. Darin heißt es am 4. August 1681:
„an die Schule zu Hagen assicui- ret 32 Thlr., davon wird bericht desideriret (gewünscht), ob es eingekommen undt wohin es verwand.“
Die Schule zu Hagen wurde also mit 32 Thlr. vom Amt un- terstützt. Doch fehlte der Nach- weis, ob das Geld bei der Schule angekommen war und wofür es verwandt worden war.
Da die Schule dem kirchlichen Konsistorium in Stade unter- stand, hatte der Amtmann in Hagen eigentlich nichts damit zu tun und führte auch keine Akten darüber. Vor Ort war der Pastor in Bramstedt - Hagen war noch keine selbstständige Kir- chengemeinde - zuständig oder der Prediger, der die sonntäg- lichen Andachten in der Burg- kapelle hielt. Vielleicht hatte einer von beiden einen Antrag mit der Bitte um Unterstützung der Schule an das Amt Hagen gestellt.
Die Pastoren, Prediger oder Küs- ter waren ja auch die „Lehrer“ in
Bisher ist für diese Zeit kein Hin- weis auf einen Schulort oder auf die räumlichen Verhältnisse aufgetaucht.
Erst 1772, also ungefähr hun- dert Jahre später, findet sich Interessantes in einem Ehever- trag der Stelle Nr. 65 in
nun die Tochter des Hauses und ist dann gleichzeitig Landwirt auf der Stelle und Lehrer.
In der Hagener Schulchronik, ca. um 1916 verfasst, wird die Entwicklung der Volksschule wie folgt beschrieben:
der Grünen Wurth. In
solchen Eheverträgen
wird immer auch das Altenteil geregelt. Da heißt es: „die jungen Eheleute verspre- chen Vater und Mutter ihren völligen Unterhalt an Eßen und Trinken, Kleidern und Schuen in allem, so wie sie es so woll in ge- sunden als kranken und schwa- chen Tagen benöhtiget sind, zu geben und über den beliebigen Nothpfennig den 3ten Theil des Einkommens von der Schule wie auch den 3ten Theil, so der Vater etwa ohne Nachtheil der Haußhaltung und der Schule verdienen kann, fals aber sie bey Haltung der Schule nicht bleiben sollten, jährlich 3 Rthlr.“
Diese Schule bzw. das Schul- zimmer befand sich in dem landwirtschaftlichen Betrieb im Hause Nr. 65 in der Grünen Wurth, und schon der Altentei-
den. Ohne allen Zweifel ist min- destens die Landschule als eine Tochter der Kirche anzusehen, nämlich als eine Fortsetzung und zeitgemäße Erweiterung der einstigen Katechismus-Schu- le. Die unmittelbare Fortsetzung der Katechismus-Schule war die Parochialschule, die sich ge- wöhnlich im Kirch- oder Wohnor- te des Predigers befand und da- her auch Kirch- oder Pfarrschule genannt wurde. Sie wurde von sämtlichen (schulpflichtigen) Kindern des Kirchspiels besucht. Bekanntlich brachte es diese Schule über eine ziemlich me- chanische Aneignung der christ- lichen Wahrheiten nicht hinaus. Das Amt der Kinderlehre übten anfangs die Pfarrer aus; später übertrugen diese es den Küstern,
Die Volksschule zu Hagen
Wann und wie diese Schule entstanden ist, kann nicht mit Sicher- heit angegeben wer-
UNTER DER STALEKE

