Page 23 - Staleke Ausgabe 202, Sommer 2016
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Fakten aus alten Akten
Von Schulverhältnissen in alten Zeiten – aus der Hagener Schulchronik – Fort­ setzung aus Ausgabe 201:
Ob Rind, ob Schwein –
Werner macht euch alles klein!
Unsere neuen Öffnungszeiten:
1. Januar bis 31. März
Montag bis Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag & Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag 6.30 bis 13.00 Uhr
1. April bis 31. Dezember
Montag bis Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag 6.30 bis 13.00 Uhr
EU-Betrieb seit 2007 • 27628 Sandstedt • Osterstader Str. 14 Telefon und Fax 0 47 02/2 67 • Mobil 01 71/146 39 78
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.landschlachterei-schoewe.de
Landküche zwischen deftig und fein
Lassen Sie sich von unserem reichhaltigen Angebot verwöhnen. Wir bieten eine abwechslungsreiche Speisekarte (mittags und abends).
Jeden Freitag Mittagstisch Fisch
von 11.30 bis 14.00 Uhr pro Person 8,50 Euro.
Jeden Samstag Mittagstisch Schnitzel von 11.30 bis 14.00 Uhr pro Person 8,50 Euro.
Unsere Öffnungszeiten:
Fr., Sa. und So. von 11.30 bis 14.00 Uhr; Do., Fr., Sa. und So. ab 17.30 Uhr geöffnet; Jeden ersten Dienstag im Monat ab 17.30 Uhr; Montag bis Mittwoch Ruhetage; Gesellschaften außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage.
Rahden’s Landhaus · Blumenstraße 20 · 27628 Hagen im Bremischen Telefon (0 47 46) 91 93 94 · E-Mail: rahdens_landhaus@web.de
Schulentlaufen = Schule schwänzen
Trotz des gesetzlichen Schul- zwangs beachtete und ahn- dete das „Auge des Gesetzes“ derzeitige Schülerversäum- nisse noch nicht mit
der heutigen Schär-
fe  Wohl wurden die
Kinder zu einem ord- nungsmäßigen Schul-
besuch durch das Wort des Leh- rers angehalten, auch wurde bei hartnäckigem unentschul- digtem Fernbleiben der Schü- ler alles Mögliche angedroht, doch sollen Bestrafungen der Absenten durch die Behörde nie vorgekommen sein  Einer besonderen Bitte um Urlaub vom Schulbesuch bedurfte es nach fast allgemeiner Ansicht der Eltern kaum oder gar nicht, sprach man sie dennoch aus, so geschah es mehr aus Achtung oder Anstand gegen die Person des Lehrers 
Dass infolge eines Trauerfalls in der Familie ein Kind derselben wochenlang dem Unterricht ohne weiteres fernblieb, fand man ebenso wenig auffällig, wie gleich lange unentschul- digte Versäumnisse in den ar- beitsreichen Jahreszeiten, die die Mithilfe der Kinder wün- schenswert oder notwendig erscheinen ließen  Nur gegen Schulversäumnisse wider Wunsch und Willen der El- tern trat die Schule durch ihre Zuchtmittel energischer auf;
UNTER DER STALEKE
als verächtliches „Schulent- laufen“ machten sich nur die schlechten Schüler derselben schuldig 
Dicke Luft im Schul­ zimmer
Im Anfange des 19  Jahrhun- derts waren die Kinder wäh- rend des Sommer- halbjahres vom 12  Lebensjahre ab zum Schulbesuch über- haupt nicht mehr ver- pflichtet  Der Unterricht wurde während dieser Zeit mit den
Kleinen fortgesetzt 
Dicke Luft im Schulzimmer
Eine besondere Ventilation des Schulzimmers kannte man kaum; ihre Notwendigkeit hät- te man auch, den damaligen Auffassungen entsprechend, kaum verstanden, besonders während des Winters 
Die Heizung des Schulzimmers musste von den Schülern nach ihrer Reihenfolge persönlich oder durch Stellvertreter be- sorgt werden und daher man- che Unannehmlichkeit mit sich bringen  Die Reinigung des Schulzimmers war gleichfalls Sache der größeren Kinder 
Finanzierung der Schule um 1825
Das Einkommen der Lehrerstel- le war ein von den Schulunter- haltungspflichtigen (das waren die Eltern der schulpflichtigen Kinder, sie bildeten die Schul- gemeinde, ähnlich wie eine Kirchengemeinde) mit dem Stelleninhaber vereinbarter
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