Page 31 - Staleke Ausgabe 214, Sommer 2019
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werden 2 Necessaria und ein Privet. Das waren Plumpsklos mit Barillen (Holzfässern) dar- unter, die ausgetauscht werden konnten. Ein großer dreiteiliger Keller und ein geräumiger Korn- boden vervollständigen das Haus.
Für den Kornboden, auf dem das Amts- oder Magazingetrei- de gelagert wurde, gab es eine Luke und dahinter eine Rolle für die Seile zum Hochziehen der gefüllten Säcke und ein Windenrad. Die Luke ist ver- schwunden, aber die Rolle und das Windenrad gibt es im Amts- haus heute noch genauso wie auf dem Kornboden der Burg.
„Vorn beim Wonhause an der wester Seiten ist ein kleiner Bluhmen Garten, so mit Sta- cket-werck umbgeben, welches zum theil in und auswendig roth angestrichen. Mitten in diesen Garten stehet ein Sonnenweiser, so auff alle vier winde gerichtet. Außen vor der Hoftür ist eine Pumpe.“
So konnte der Amtmann Chris- toph von Düring zwei Jahre nach seiner Amtseinführung in das schöne , moderne Amts- haus einziehen und von dort aus seine Amtsgeschäfte füh- ren, Gericht halten und auch das von ihm gepachtete Vor- werk bewirtschaften. Die Burg diente weiterhin als Wohnung des Zweiten Beamten. Gleichzeitig mit von Düring war auch schon Matthias von Kleen als Beamter in Hagen bestallt worden. So konnte dieser un- mittelbar nach von Dürings Tod am 19. Mai 1710 als neuer Amt- mann vereidigt werden.
In den Akten hat sich ein Do- kument vom 21. Mai 1710 er-
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halten, in dem die Witwe von Dürings, A. E. Bremer, der schwedischen Regierung den Tod ihres Mannes anzeigt und sich und ihre unmündigen Kin- der „ferner der Hochgräflichen Excellenz der beharlichen Gnade und Wohlgewogenheit empfeh- len wolle“. Die Versorgung der Beamten-Witwen und Waisen hing also von der Gnade der Re- gierung ab. Da wird die Witwe sicher sehr zu kämpfen gehabt haben, denn die schwedische Regierung musste zwei Jahre später (1712) die Macht an die Dänen abgeben. Diese wieder- um hatten große Schwierigkei- ten eine geordnete Verwaltung aufzubauen und Einkünfte von den unwilligen Untertanen zu erhalten.
Der Amtmann Matthias von Kleen (1710 – 1712) ist in seiner kurzen Amtszeit in den Akten nicht besonders hervorgetreten.
Ende der Schwedenzeit
1712 endete die über 60 Jahre dauernde Schwedenzeit im El- be-Weser-Dreieck. Die schwä- chelnde Großmacht Schweden konnte die abseits ihres Reiches gelegenen Herzogtümer Bre- men und Verden, die sie schon einmal verloren hatte (1676- 1679), nicht länger halten. Das weckte Begehrlichkeiten von zwei Seiten. Kurfürst Georg Ludwig von Hannover besetzte das Herzogtum Verden und Tei- le des Herzogtums Bremen mit der Begründung der Pestab- wehr. Und die Dänen eroberten im Sommer 1712 das restliche Herzogtum Bremen. Die stark befestigte Regierungsstadt Sta- de hielt am längsten Stand und kapitulierte erst im September 1712, ebenfalls durch die Pest geschwächt. Zwei Erlasse des neuen dänischen Herrschers, Friedrich IV. geben Auskunft über die Schwierigkeiten, eine funktionierende Verwaltung im besetzten Gebiet aufzubauen und – was ja das Hauptinteresse war – Einkünfte zu erzielen. Hierin heißt es am 24. März 1713,
dass alle „diejenigen von der No- blesse, die das Herzogtum ver- lassen hatten,“ wieder zu ihren Ämtern und Besitzungen zu- rückkehren könnten, wenn sie bereit seien, dem dänischen Kö- nig zu huldigen. Die Noblesse, das waren Gutsherren und Amtmänner, auch vor allem Ver- waltungsbeamte in Stade, denn ohne diesen Personenkreis wür- den sich keine übersichtlichen und geordneten Verhältnisse einstellen. Sie sollten weiterhin von den Meierpflichtigen die Gefälle einziehen, die übrigen Steuern eintreiben und das Ge- richtswesen aufrecht erhalten. Dass dieses nicht so einfach war, belegt der zweite Erlass vom 26. Juli 1714.
Noch einmal wird der Versuch gemacht, „die vormahligen Kö- nigl. Schwedischen Beamte und
andere Hebungs-Bediente, die mit allen in Händen gehabten Registern, Rollen und übrigen nachrichtlichen Brieffschafften, außerhalb Landes entwichen gewesen, wiederum zurück zu rufen, bey Straffe der Confisca- tion aller Ihrer Güther und Ef- fecten.“
Ebenfalls mit hohen Strafen bedroht wurden diejenigen, die im Lande geblieben waren, aber keine Angaben über die Höhe der Steuern, Abgaben und Gefälle machen wollten oder die sich weigerten, ihre Landsleute zu denunzieren. Hier vor Ort musste sich der Amtmann Konrad Wierichs mit diesen Problemen abmühen. Darüber mehr in der nächs- ten Ausgabe der Staleke. s Jutta Siegmeyer
(Fortsetzung folgt)
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